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   LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03   

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https://dejure.org/2005,20091
LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03 (https://dejure.org/2005,20091)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.03.2005 - L 5 KR 105/03 (https://dejure.org/2005,20091)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 2005 - L 5 KR 105/03 (https://dejure.org/2005,20091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenübernahme für einen Dusch-Toilettenrollstuhl durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Duschrollstuhl und Toilettenrollstuhl; Abgeltung der Kosten für eine Heimausstattung mit den Pflegesätzen; Vorrangige Pflicht eines Heimträgers auf Versorgung von Heimbewohnern mit Hilfsmitteln; Individualität eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Pflegeheim - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03
    Bei einem Dusch-/Toilettenrollstuhl handelt es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens (vergl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2003, B 3 KR 30/02 R, SozR 4-2500, § 33 Nr. 4).

    Auch wenn ein Behinderungsausgleich keinen Vollausgleich voraussetzt, sondern verhältnismäßig geringfügige Ausweitungen des körperlichen Freiraums für den betroffenen Behinderten ausreichen lässt, ist gleichwohl erforderlich, dass dieser ein gewisses Maß an Selbständigkeit durch das Hilfsmittel erlangt und einen entscheidenden Gewinn hieraus erzielen kann (BSG, Urteil vom 28. Mai 2003, a.a.O.).

    In dem Urteil vom 28. Mai 2003 (a.a.O.) hat das BSG ausgeführt, dass das notwendige Maß an Selbstständigkeit, die als rechtfertigendes Grundbedürfnis für den Behinderungsausgleich anzusehen ist, nur dann erreicht ist, wenn ein Versicherter die Grundverrichtungen des täglichen Lebens eigenständig durchzuführen in die Lage versetzt wird.

    Angesichts des Urteils des BSG vom 28. Mai 2003 (a.a.O.) sieht der Senat keine Veranlassung, gemäß § 160 Abs. 2 SGG die Revision zuzulassen.

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03
    Besteht der Verwendungszweck eines Gegenstands ganz überwiegend darin, die Durchführung der Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, so begründet allein die Tatsache, dass er auch zum Behinderungsausgleich eingesetzt wird, noch nicht die Leistungspflicht der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R, SozR 3-2500, § 33 Nr. 43 - Ernährungspumpe; Urteil vom 24. September 2002, B 3 KR 15/02 R, SozR 3-2500, § 33 Nr. 47 - Dekubitusmatratze).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03
    Besteht der Verwendungszweck eines Gegenstands ganz überwiegend darin, die Durchführung der Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, so begründet allein die Tatsache, dass er auch zum Behinderungsausgleich eingesetzt wird, noch nicht die Leistungspflicht der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002, B 3 KR 67/01 R, SozR 3-2500, § 33 Nr. 43 - Ernährungspumpe; Urteil vom 24. September 2002, B 3 KR 15/02 R, SozR 3-2500, § 33 Nr. 47 - Dekubitusmatratze).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2005 - L 5 KR 105/03
    Letzteres ist Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (§§ 5 Nr. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch - SGB IX - BSG, Urteil vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 4 KR 20/07

    Kein Anspruch auf vorläufige Bewilligung eines WC-Aufsatzes mit Wascheinrichtung

    Dies folgt daraus, dass die Erforderlichkeit am Hilfsmittel selbst ansetzt, nicht aber an dem Zugewinn der Selbstständigkeit für den Versicherten (so zutreffend Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.3.2005 - L 5 KR 105/03, zitiert nach Juris).
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